der
DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt)
Krebsaueler Str. 36A
53797Lohmar
(im Folgenden „DS“ genannt)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten, von DS angebotenen Software-Anwendung „Digitale Streckenkunde“ (im Folgenden „Anwendung“ genannt) im Unternehmen des Kunden über das Internet. Die Nutzung der Anwendung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch DS.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags zwischen DS und deren Kunden ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der webbasierten Anwendung-Anwendung „Digitale Streckenkunde“ (im Folgenden „Anwendung“ genannt) im Unternehmen des Kunden über das Internet.
3. Leistungen der DS; Anwendung
3.1 DS gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Anwendung für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Die Anwendung unterstützt die aktuelle Version bzw. deren Vorgängerversionen mehrerer aktuell gängiger Browser. Die Auswahl unterstützter Browser trifft DS.
3.2 DS gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Anwendung während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Anwendung sowie die
Einsatzbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Einzelbestellung des Kunden.
3.3 DS übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form für die entsprechenden Anzahl an berechtigen Nutzer Zugangsdaten.
3.4 DS kann die Anwendung jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. DS wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
3.5 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet DS nicht.
3.6 DS wird regelmäßig Wartungen an der Anwendung vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig in geeigneter Form oder innerhalb der Anwendung informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
3.7 DS wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. DS treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
4. Nutzungsumfang und -Rechte
4.1 Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht.
4.2 Der Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Anwendung für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Anwendung mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen. Ein Recht des Kunden zu einer Nutzung der Anwendung außerhalb des Zugriffs über Browser, insbesondere zur Speicherung und Offline-Verwendung, besteht nicht.
4.3 Der Kunde darf die Anwendung nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Anwendung nicht gestattet.
5. Support
DS richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Anwendung einen Support-Service ein. Anfragen können elektronisch über die auf der Website der DS gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
6. Service Levels;
Störungsbehebung
6.1 DS gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 97 % im Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums der DS.
6.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Anwendung zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Anwendung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente der DS im Rechenzentrum maßgeblich.
6.3 Der Kunde hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
6.4 Erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Anwendung sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
6.5 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen der DS.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem DS unverzüglich mitzuteilen.
7.2 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
8. Gewährleistung
8.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Anwendung gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
8.2 Der Kunde hat dem DS jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der in vergleichbaren Fällen normalerweise eintritt.
9.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 9.1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
9.4 Ziffer 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
9.5 Haftungsausschluss für Streckenkenntnisse:
Trotz der Bereitstellung der Anwendung „Digitale Streckenkunde“ als Hilfsmittel für den Erwerb von Streckenkenntnissen liegt die Verantwortung für den Erwerb, die Prüfung und die ordnungsgemäße Nutzung der Streckenkenntnisse ausschließlich beim Nutzer. Die DS Digitale Streckenkunde UG übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der in der Anwendung bereitgestellten Inhalte in Bezug auf die Streckenkenntnisse. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die Informationen zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Kenntnisse zu erwerben.
Der Nutzer bestätigt, dass die Nutzung der Anwendung „Digitale Streckenkunde“ lediglich ein zusätzliches Modul darstellt, die erforderliche Streckenkenntnis zu erlangen und nicht gegen die alleinige Basis für die Erlangung oder Annahme von Streckenkenntnissen sein darf. Jegliche Haftung von DS Digitale Streckenkunde UG im Zusammenhang mit der Annahme oder Verwendung der durch die Anwendung erworbenen Streckenkenntnisse ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung und Zahlung erfolgt gemäß den nachstehenden Modalitäten:
10.1 Pakete für Nutzeraccounts:
Der Kunde wählt ein Paket entsprechend der gewünschten maximalen Anzahl an Nutzern gemäß der aktuellen Preisübersicht von DS. Die Pakete ermöglichen eine unbegrenzte Nutzung der Webanwendung für die definierte Anzahl an Nutzern über eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Zugang umfasst alle vorhandenen Strecken und drei Manager-Accounts zur Verwaltung der Nutzer im Unternehmen sowie den Support.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Monatsende. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
10.2 Pakete für Digitalisierung:
Für die Umsetzung neuer Streckenabschnitte, die in der Webanwendung bisher nicht enthalten sind, bietet DS entsprechende Track-Pakete an. Die Preise entnehmen Sie der Preistabelle. Sie staffeln sich nach der Anzahl der Streckenkilometer, die innerhalb einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten digitalisiert werden müssen. Nach Ablauf des Vertragsjahres verfallen nicht genutzte Streckenkilometer. Dies berücksichtigt, dass der Kunde möglicherweise nicht alle Videos pünktlich liefern kann.
Die Preise werden auf zwölf Monate aufgeteilt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Monatsende. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
10.3 Zahlungsmethoden und Währung:
Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen können per Banküberweisung oder mittels anderer vereinbarter Zahlungsmethoden erfolgen. Etwaige damit verbundene Gebühren und Kosten trägt der Auftraggeber.
10.4 Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Regelungen. DS behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu erheben. DS ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Anwendung bei fortbestehendem Zahlungsverzug zu sperren, bis die offenen Forderungen beglichen sind. Weitere rechtliche Schritte zur Einforderung offener Forderungen bleiben vorbehalten.
10.5 Änderungen der Vergütungs- und Zahlungsbedingungen:
Änderungen der vereinbarten Vergütungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
11. Datenschutz; Geheimhaltung
11.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten. DS wird personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen verarbeiten und hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, DS die erforderlichen Weisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen. DS wird diese Daten nur im Rahmen der erhaltenen Weisungen verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen.
11.2 Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung, dass DS seine Kontaktdaten, wie E-Mail-Adressen, für den monatlichen Versand von Newslettern verwenden darf. Die Newsletter enthalten Informationen zu neuen Funktionen, Angeboten, relevanten Themen rund um die Anwendung sowie Updates zu Strecken. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem er den Abmeldelink im Newsletter nutzt oder DS schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) informiert.
11.3 Sofern und soweit DS im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird DS die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
11.4 DS verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit DS gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. DS verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1 Sofern die Parteien im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart haben, werden Verträge über die Dauer von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit der Verträge verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende seiner Laufzeit schriftlich gekündigt wird. DS wird den Kunden rechtzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, auf die bevorstehende Verlängerung und die Möglichkeit der Kündigung hinweisen.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Urheberrechte
13.1 Eigentum und Urheberrecht:
Das Urheberrecht an sämtlichen von DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt) aufgezeichneten und bereitgestellten Videos sowie an der zugrundeliegenden Software, Dokumentation und sonstigen Materialien verbleibt ausschließlich bei DS. Dies gilt unabhängig davon, ob das Filmmaterial direkt von DS oder durch den Kunden bzw. dessen Personal mit von DS bereitgestellter Ausrüstung aufgezeichnet wurde.
13.2 Aufzeichnung durch den Kunden:
Im Rahmen der Digitalisierung einer Strecke erhält der Kunde ein Kamerapaket von DS, um die Strecke durch den Triebfahrzeugführer oder anderes autorisiertes Personal aufzeichnen zu lassen. Ungeachtet dessen, dass der Kunde oder dessen Personal die Aufzeichnung durchführt, verbleiben alle Urheberrechte an dem aufgezeichneten Material bei DS. Der Kunde erwirbt durch diese Aufzeichnung keinerlei Rechte an dem Material außer den vertraglich festgelegten, beschränkten Nutzungsrechten.
13.3 Nutzungseinschränkungen:
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von DS bereitgestellten oder durch den Kunden mit DS-Ausrüstung aufgezeichneten Videos oder sonstigen Inhalte zu vervielfältigen, abzufilmen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder für private oder andere als die vertraglich vereinbarten geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Videos herunterzuladen, abzufilmen oder auf andere Weise außerhalb der von DS bereitgestellten Plattformen zu speichern oder zu vervielfältigen.
13.4 Verbot der Weitergabe:
Die Weitergabe der Videos, der Zugangsdaten zur Anwendung oder anderer urheberrechtlich geschützter Inhalte von DS an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DS nicht gestattet.
13.5 Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Verstößen gegen diese Urheberrechtsbestimmungen behält sich DS das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Anwendung und den Inhalten umgehend zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten. Dies umfasst insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen.
13.6 Unterlassungserklärung:
DS behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe von dem Kunden zu fordern. Die Höhe der Vertragsstrafe wird in einem solchen Fall individuell festgelegt.
14. Nutzungsrecht des Kundenlogos und Referenzen
14.1 Der Kunde erteilt DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt) das Recht, das Firmenlogo des Kunden sowie eine Referenz über die Zusammenarbeit in Marketingmaterialien, auf der Webseite und in sozialen Medien zu verwenden. Dieses Recht umfasst die Darstellung des Logos in Präsentationen, auf der Unternehmenswebseite, in Social-Media-Beiträgen sowie in weiteren Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Bewerbung der Dienstleistungen von DS.
14.2 Der Kunde kann jederzeit schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) verlangen, dass die Nutzung seines Logos und/oder der Referenz eingestellt wird. In diesem Fall wird DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt) die Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Aufforderung einstellen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausschließlich für Verträge zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gemäß § 38 Abs. 1 ZPO.
15.3 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung, keine Mitarbeiter oder Beauftragten der anderen Vertragspartei abzuwerben oder zu beschäftigen, die an der Ausführung dieses Vertrags beteiligt waren. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der betroffene Mitarbeiter oder Beauftragte auf eigene Initiative und ohne vorherige Kontaktaufnahme durch die andere Partei seine Beschäftigung wechselt.
15.4 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vergütungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Fassung vom 25.11.2024