Allgemeine Geschäftsbedingungen „Digitale Streckenkunde“ 

der

DS  Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt)

Krebsaueler Str. 36A

53797Lohmar 

(im Folgenden “DS” genannt)

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten, von DS angebotenen Software-Anwendung „Digitale Streckenkunde“ (im Folgenden „Anwendung“ genannt) im Unternehmen des Kunden über das Internet. Die Nutzung der Anwendung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch DS.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags zwischen DS und deren Kunden ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der webbasierten Anwendung-Anwendung „Digitale Streckenkunde“ (im Folgenden „Anwendung“ genannt) im Unternehmen des Kunden über das Internet.

3.  Leistungen der DS; Anwendung

3.1  DS gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Anwendung für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Die Anwendung unterstützt die aktuelle Version bzw. deren Vorgängerversionen mehrerer aktuell gängiger Browser. Die Auswahl unterstützter Browser trifft DS.

3.2  DS gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Anwendung während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Anwendung sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Einzelbestellung des Kunden.

3.3  DS übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form für die entsprechenden Anzahl an berechtigen Nutzer Zugangsdaten.

3.4  DS kann die Anwendung jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. DS wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

3.5  Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet DS nicht.

3.6  DS wird regelmäßig Wartungen an der Anwendung vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig in geeigneter Form oder innerhalb der Anwendung informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

3.7  DS wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. DS treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich. 

4. Nutzungsumfang und -rechte

4.1  Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht.

4.2  Der Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Anwendung für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Anwendung mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen. Ein Recht des Kunden zu einer Nutzung der Anwendung außerhalb des Zugriffs über Browser, insbesondere zur Speicherung und Offline-Verwendung, besteht nicht.

4.3  Der Kunde darf die Anwendung nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Anwendung nicht gestattet.

5. Support 

DS richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Anwendung einen Support-Service ein. Anfragen können elektronisch über die auf der Website der DS gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

6. Service Levels; Störungsbehebung

6.1  DS gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 97 % im Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums der DS.

6.2  Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Anwendung zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Anwendung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente der DS im Rechenzentrum maßgeblich.

6.3  Der Kunde hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

6.4  Erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Anwendung sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

6.5  Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen der DS.

7. Pflichten des Kunden 

7.1  Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem DS unverzüglich mitzuteilen.

7.2  Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

8.  Gewährleistung 

8.1  Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Anwendung gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

8.2  Der Kunde hat dem DS jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

8.3  Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1  Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2  Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 9.1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

9.3  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

9.4  Ziffer 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien. 

10.  Vergütungs- und Zahlungsbedingungen 

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig. Rechte zur Aufrechnung oder Zurückbehalten stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenrechte unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

11.  Datenschutz; Geheimhaltung

11.1  Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

11.2  Sofern und soweit DS im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird DS die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

11.3  DS verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit DS gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. DS verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

11.4 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung, keine Mitarbeiter oder Beauftragten der anderen Vertragspartei abzuwerben oder zu beschäftigen, die an der Ausführung dieses Vertrags beteiligt waren. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der betroffene Mitarbeiter oder Beauftragte auf eigene Initiative und ohne vorherige Kontaktaufnahme durch die andere Partei seine Beschäftigung wechselt.

12. Vetragsdauer, Kündigung

12.1  Sofern die Parteien im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart haben, werden Verträge über die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Laufzeit der Verträge verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende seiner Laufzeit schriftlich oder in Textform (z.B. per Email) gekündigt wird.

12.2  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.